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5.11.2024

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Frankfurt am Main arbeitet daran, ihre Online-Angebote barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß EU-Richtlinie 2016/2102 gilt für das Angebot frankfurt-inklusiv.de, nicht jedoch für verlinkte Angebote und Dienste.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Stadt Frankfurt am Main ist bemüht, die Anforderungen des jeweils gültigen Stands der Barrierefreiheit vollständig zu erfüllen. Frankfurt.de ist überwiegend mit den derzeit gültigen Vorschriften zur Barrierefreiheit (BITV 2.0, 2019/WCAG 2.1) vereinbar. Inhalte und Funktionen, die dem derzeit noch nicht vollständig entsprechen, sind nachfolgend aufgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte und Funktionen

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht vollständig barrierefrei:

  • PDF-Dokumente (mehrheitlich)
  • Videos
  • Audios/Audio-Streams
  • Inhalte in Gebärdensprache werden noch ausgebaut.

Die nachstehend aufgeführten Funktionen sind nicht barrierefrei:

  • Design (hier: Kontrastverhältnis von einzelnen Grafiken und Farben)
  • Keine Korrektur-Empfehlungen bei falschen Eingaben

Die Stadt Frankfurt am Main arbeitet daran, die barrierefreien Angebote weiter auszubauen.

Datum der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 04.06.2020 erstellt. Die Aussagen in der Erklärung bezüglich der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind richtig und beruhen auf einer tatsächlichen Bewertung in Form einer von der öffentlichen Stelle durchgeführten Selbstbewertung.

Kontakt

Bei Fragen zur Barrierefreiheit von frankfurt-inklusiv.de wenden Sie sich bitte an die
Stabsstelle Inklusion im Dezernat für Soziales, Senioren, Jugend und Recht, Frankfurt am Main stabsstelle.inklusion@stadt-frankfurt.de
oder verwenden Sie unser Kontaktformular.
 

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie Vorschläge für mehr barrierefreie Angebote auf unserer Website machen möchten, schreiben Sie uns unter den genannten Kontaktmöglichkeiten. Wenn Sie darüber hinaus ein Durchsetzungsverfahren anstrengen möchten, finden Sie hier die zuständige Stelle:
Landesbeauftragte für Barrierefreiheit
Aufgaben der Durchsetzungsstelle:
https://lbit.hessen.de/sites/lbit.hessen.de/files/2021-10/flyer_lbit_2021_v3_bf.pdf